Rechtsprechung
LAG München, 17.12.2014 - 11 TaBV 50/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 98 ArbGG, § 87 Abs. 1 Ziff. 10 BetrVG, § 87 Abs. 1 Ziff.10 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 66 Abs. 1 Satz 1, 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitbestimmung bei der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung; Feststellungsklage des Betriebsrats bei unzureichendem Nachweis einer einheitlichen Gesamtkonzeption; Unbegründete Feststellungsklage des Betriebsrats bei unzureichendem Nachweis einer einheitlichen ...
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
Anrechnung Tariferhöhung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
Mitbestimmung bei der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung - rechtsportal.de
- rechtsportal.de
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
Mitbestimmung bei der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung; Unbegründete Feststellungsklage des Betriebsrats bei unzureichendem Nachweis einer einheitlichen Gesamtkonzeption - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 08.07.2014 - 17 BV 646/13
- LAG München, 17.12.2014 - 11 TaBV 50/14
- BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 6/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03
Anrechnung der zweiten Stufe einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen
Auszug aus LAG München, 17.12.2014 - 11 TaBV 50/14
In der schriftlichen Begründung vom 30.07.2013 (vgl. Bl. 25 ff. d. A.) begründetet der Vorsitzende der Einigungsstelle die Unzuständigkeit der Einigungs stelle damit, dass das vom Betriebsrat reklamierte Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Ziff. 10 BetrVG bei Anwendung der Grundsätze aus den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 08.06.2004 sowie 10.03.2009 (Az.: 1 AZR 308/03 bzw. 1 AZR 55/08) nicht bestehe.Zudem muss das Vorliegen einer einheitlichen Anrechnungskonzeption des Arbeitgebers auch positiv feststehen (vgl. BAG-Urteil v. 08.06.2004 - 1 AZR 308/03).
Nachdem aber bei einer vollständigen Anrechnung der Tariflohnerhöhung keine weitere Gestaltungsmöglichkeit besteht und auch kein Spielraum für eine andere Verteilungsregelung, die der Betriebsrat hätte mitgestalten können, so wurde hierdurch kein Mitbestimmungsrecht ausgelöst (vgl. BAG-Urteil v. 08.06.2004 - 1 AZR 308/03).
- BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 55/08
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei zeitlich gestaffelter Anrechnung von …
Auszug aus LAG München, 17.12.2014 - 11 TaBV 50/14
In der schriftlichen Begründung vom 30.07.2013 (vgl. Bl. 25 ff. d. A.) begründetet der Vorsitzende der Einigungsstelle die Unzuständigkeit der Einigungs stelle damit, dass das vom Betriebsrat reklamierte Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Ziff. 10 BetrVG bei Anwendung der Grundsätze aus den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 08.06.2004 sowie 10.03.2009 (Az.: 1 AZR 308/03 bzw. 1 AZR 55/08) nicht bestehe.Beträgt der zeitliche Abstand nur wenige Wochen, wird ohne entgegenstehende Anhaltspunkte regelmäßig von einem einheitlichen Konzept des Arbeitgebers ausgegangen werden können (vgl. BAG-Urteil v. 10.03.2009 - 1 AZR 55/08).
- BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 21/12
Betriebsteil - Zuordnung - Feststellungsantrag
Auszug aus LAG München, 17.12.2014 - 11 TaBV 50/14
Zwar ist der im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gestellte Antrag auf Unwirksamkeitserklärung des Einigungsstellenbeschlusses unzulässig, weil ein solcher Antrag kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zum Gegenstand hat (vgl. BAG Beschluss v. 17.09.2013 - 1 ABR 21/12).
- BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 6/15
Mitbestimmungsrecht bei der Anrechnung einer zweistufigen Tariferhöhung
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Dezember 2014 - 11 TaBV 50/14 - wird zurückgewiesen. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.08.2021 - 5 Sa 331/20
Anrechnung übertariflicher Zulagen - nicht tarifgebundener Arbeitnehmer - …
Nicht mitbestimmungspflichtig ist hingegen die Entscheidung des Arbeitgebers, von einer Anrechnung abzusehen (BAG…, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 1 ABR 6/15 - Rn. 16, juris = NZA 2017, 661; LAG München, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 11 TaBV 50/14 - Rn. 62, juris).